Nach Abschluss der hydraulischen Arbeiten stehen im Rohrkeller nur noch Fliesenarbeiten an, die innerhalb der KW 37 durchgeführt werden. Die noch ausstehenden Arbeiten außerhalb des Rohrkellers (insb. Estricharbeiten im Treppenhaus, Abdichtungssanierungen am Gebäude, Arbeiten an der Fassade und im Außenbereich) haben keinerlei Einfluss auf die Trinkwasserversorgung.