Das Fahrzeug sowie dessen Zustand sind den zuständigen Behörden bekannt. Die weitere Bearbeitung und Entsorgung erfolgt durch das zuständige Landratsamt, das bereits entsprechende Maßnahmen eingeleitet hat.
Aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Fristen und notwendiger Benachrichtigungsverfahren kann die endgültige Entfernung des Fahrzeugs noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis.

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